Was tun bei Sturmschäden?

Sie bekommen meist putzige Namen wie „Lothar“, „Franz“ oder „Kyrill“ – dahinter stecken jedoch mächtige Naturgewalten, die oft nur eine Schneise der Verwüstung hinterlassen. Sollte es auch an Ihrem Haus oder Auto zu Sturmschäden kommen, ist richtiges Handeln angesagt. Die folgende Übersicht zeigt, wie Sie sich im Falle eines Falles richtig verhalten.

Notruf nur im Notfall

Bei Sturm haben Feuerwehr und Polizei alle Hände zu tun. Daher gilt: Nicht bei jeder Kleinigkeit wie Stromausfall, leichtem Wassereinbruch oder abgebrochenen Ästen gleich den Notruf wählen. Halten Sie die Notruf-Leitungen 110 und 112 frei für wirkliche Notfälle. Ein Notruf sollte nur erfolgen, wenn tatsächlich Gefahr für Leib und Leben besteht oder massive Folgeschäden verhindert werden müssen. Kleinere Schäden können auch nach dem Sturm noch beseitigt werden.

Sofort melden

Sobald ein Sturmschaden eintritt, melden Sie diesen sofort der Versicherung. Fragen Sie am besten zunächst bei der Versicherung, welche Unterlagen für die Schadensregulierung notwendig sind.

Wertsachen und Versicherungsunterlagen in Sicherheit bringen

Stürme kündigen sich meist Tage oder Stunden vorher an. Gute Informationen gibt es beispielsweise bei der Unwetterzentrale. Wenn sich ein Sturm ankündigt, empfiehlt es sich, Wertsachen und wichtige Dokumente – insbesondere die Versicherungsunterlagen – in Sicherheit zu bringen.

Zudem ratsam: Vorsichtshalber schon einmal Taschenlampe, Lappen und Eimer bereitlegen. Dann sind Sie im Falle eines Falles – etwa Stromausfall oder Wassereinbruch – gut gerüstet.

Was ist wo versichert?

Je nachdem, was beschädigt wird, sind unterschiedliche Versicherungen zuständig. Bei Schäden innerhalb des Hauses ist die Hausratversicherung zuständig, bei Schäden außen am Haus die Gebäudeversicherung. Schäden am Fahrzeug deckt die KFZ-Kaskoversicherung. Generell gilt: Sturmschäden werden erst ab Windstärke 8 (mehr als 62 km/h) anerkannt.

Schaden begrenzen

Trotz Versicherung ist jeder Versicherungsnehmer verpflichtet, den Schaden zu minimieren und das Risiko von Folgeschäden zu reduzieren. Regnet es beispielsweise durch das Dach oder eine zerborstene Scheibe, sollte das „Leck“ mit einer Plane abgedeckt wird. Läuft Wasser in den Keller, versuchen Sie, die Tür abzudichten (mit Lappen oder Sandsäcken) und das bereits eingedrungene Wasser wieder aus dem Haus zu befördern.

Übrigen: Sie können sich auch selbst Sandsäcke bauen. In jedem Baumarkt finden Sie hierzu leere Sandsäche (ca. 25 Cent pro Stück) sowie Maurer- oder Spielkastensand. Zum provisorischen Abdichten einer Standardtür mit Sandsäcken benötigen Sie etwa zehn Sandsäcke. Am besten deponieren Sie die Sandsäcke außen (10 Stück) und innen (nochmal 10 Säcke) an der Tür.

Schaden dokumentieren

Viele Versicherungen schicken einen Gutachter, um die entstandenen Schäden vor Ort zu bewerten. Daher sollten Sie zum Beispiel beschädigte Gegenstände so lange aufbewahren, bis der Schaden reguliert ist. Unter Umständen möchte der Gutachter die beschädigten Gegenstände noch einmal sehen. Zudem ratsam: Fertigen Sie Fotos der entstandenen Schäden an. Das gilt auch bei selbst durchgeführten Reparaturen; halten Sie den Zustand vor der Reparatur auf Fotos fest. Bei Schäden am Haus sollten Sie gemeinsam mit Zeugen (z.B. Nachbarn) ein schriftliches Schadensprotokoll anfertigen.

Das bekommen Sie zurück

Nach einem Sturmschaden haben Sie keinen Anspruch auf Neuware. Wenn sich Gegenstände auch reparieren lassen – etwa eine Haustüre – müssen Sie sich mit der Reparatur begnügen. Sollte durch die Reparatur jedoch der vorherige Zustand nicht wiederhergestellt werden können, haben Sie Anspruch auf einen Ausgleich der Wertminderung.

So schnell regulieren Versicherungen

Die Schadensregulierung muss bei Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherung in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Sollte sich die Regulierung verzögern, weil sich die Schäden etwa noch nicht exakt beziffern lassen, haben Sie nach vier Wochen Anspruch auf eine Abschlagszahlung.

Steigen die Prämien?

Anders als bei der KFZ-Versicherung müssen Sie nach dem Begleichen der Schäden nicht mit höheren Versicherungsbeiträgen rechnen. Auch bei wiederholten Sturmschäden gelten die „alten“ Beiträge und Vertragsbedingungen auch weiterhin.

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