Was tun, wenn die Einbrecher da waren

Gelangt ein Einbrecher ins Haus, ist der Schaden meist groß. Nach Einbrüchen in Autos entstehen bei den Versicherern durch Wohnungseinbrüche die größten Schäden. Pro Jahr sind das über 300 Millionen Euro.

Sollten auch bei Ihnen Einbrecher eingedrungen sein, ist richtiges Handeln angesagt. Die folgende Übersicht zeigt, wie Sie sich nach einem Wohnungseinbruch richtig verhalten.

Schäden der Versicherung melden

Ein Einbruch sollte sofort der Versicherung gemeldet werden, am besten schriftlich oder per Fax. Oft können die Versicherungen bereits am Telefon weitere Hilfestellungen und Ratschläge zur Schadenminimierung oder zum weiteren Vorgehen geben. Wird der Einbruch zu spät gemeldet, kann die Versicherung die Leistungen kürzen oder im schlimmsten Fall auch komplett verweigern.

Spuren unverändert lassen

Einbruchsspuren, etwa an Fenstern oder Türen, sollten zunächst unverändert bleiben. Sprechen Sie Reparaturen direkt mit dem Versicherer ab. Zur Sicherheit sollten Sie alle Schäden per Foto dokumentieren, bevor diese beseitigt und repariert werden. In Einzelfällen – etwa bei sehr ungewöhnlichen Einbrüchen – schickt die Versicherung einen Gutachter.

Nachweise für gestohlene Gegenstände

Auch wenn eine pauschale Versicherungssumme von 600 Euro pro Quadratmeter gilt, müssen Sie trotzdem alle gestohlenen Gegenstände dokumentieren und deren Herkunft sowie den Zustand nachweisen; am besten per Foto und Originalquittung. Mit der 600-Euro-Regel wird lediglich eine Unterversicherung vermieden.

Das bekommen Sie erstattet

Der Versicherer erstattet für die beschädigten oder entwendeten Gegenstände den Betrag, der zum Schadenszeitpunkt für einen vergleichbaren Gegenstand zu entrichten wäre. Alter und Abnutzung spielen dabei keine Rolle.

Bargeld ist lediglich bis 1.000 Euro mitversichert. Einzige Ausnahme: Das Bargeld lag in einem Tresor. Wertsachen wie Schmuck oder Antiquitäten sind in der Regel bis maximal 20-25 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Je nach Police können hier auch andere Höchstgrenzen vereinbart sein.

Und wenn die Täter geschnappt werden?

Die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen ist zwar gering, doch unter Umständen tauchen gestohlene Gegenstände wieder auf. Sollte die Versicherung bereits gezahlt haben, haben Sie ein Wahlrecht: Sie können den wieder aufgetauchten Gegenstand zurücknehmen oder die bereits ausbezahlte Versicherungssumme behalten.

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