Weniger Werbung: Was Sie über das neue Meldegesetz wissen sollten

Nach neuer Gesetzgebung dürfen Meldebehörden persönliche Daten der Bürger an Unternehmen, welche diese zu Werbezwecken nutzen wollen, nur noch herausgeben, wenn die Bürger dem ausdrücklich zustimmen. Der neue Gesetzesentwurf soll bereits in 2 Jahren allgemeingültig sein.

Datenschutz der Bürger

Die neue Regelung hinsichtlich der Datenübermittlung von Meldebehörden wurde zum Schutze der Bürger deutlich verbessert. Diese besagt, dass Daten künftig nur noch herausgegeben werden dürfen, wenn zuvor die Zustimmung des Bürgers erfolgt ist. Vor allem gilt dies für Firmen, welche Daten zu Werbemaßnahmen anfordern. Das neue Gesetz soll bereits im Mai 2015 in Kraft treten und ist somit Reaktion auf die von vielen Bürgern und Verbraucherschützer geforderten Maßnahmen zum Schutze persönlicher Daten.

Widerspruchslösung zugunsten der Bürger gekippt

Dass das neue Meldegesetz besagt, dass der Bürger vor Herausgabe der Daten befragt werden muss, sollte ursprünglich durch eine andere Gesetzgebung geregelt werden. Demnach sollten die Bürger nach Übermittlung der Daten eine Widerspruchserklärung abgeben. Der Bürger müsste folglich selbst und aktiv nach der Herausgabe seiner Daten Informationen beim Meldeamt einholen. Da diese Regelung von Verbraucherschützern stark kritisiert wurde, wurde dieses Vorhaben vom Bundesrat verworfen und die Widerspruchslösung endgültig ad acta gelegt. Da dem neuen Gesetzesentwurf im März 2013 durch den Bundestag und Bundesrat zugestimmt wurde, wird aller Voraussicht nach die bürgerfreundliche Regelung in Kraft treten. Somit müssen Bürger stets vor der Herausgabe ihrer Daten um Zustimmung gebeten werden.

Der jetzige Stand der Dinge

Nach dem Bundesverwaltungsgericht müssen die Bürger bis zum Eintreten des neuen Gesetzes 2015 schriftlich Widerspruch einlegen, wenn ihre Daten an Unternehmen oder Einzelpersonen zu Werbezwecken oder ähnlichen Vorhaben herausgegeben werden. Vordrucke zu dieser Widerspruchserklärung finden sich in allen Meldebehörden und können kostenlos erworben werden. Zudem ist es möglich, die Weitergabe der persönlichen Daten an Parteien oder Wählergruppen zu untersagen.

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