Wildunfälle ereignen sich jedes Jahr in Deutschland in hoher Zahl. Die Vollkasko zahlt in jedem Fall, bei der Teilkasko aber kommt es auf die Tierart an. Abgedeckt sind dabei die Tierarten, mit denen es seltener zu Unfällen kommt; eine häufig verletzte Tierart dagegen verursacht Schäden, die die Teilkasko nicht ersetzt.
Was leistet die Teilkasko? Was gehört zum Haarwild?
In der Regel können Sie damit rechnen, von der Teilkasko Schäden mit Haarwild ersetzt zu bekommen, da diese Tierarten weit seltener Unfälle verursachen als so manche andere. Bei Haarwild handelt es sich um Tierarten, die in der Liste des Jagdgesetzes unter §2 Tierarten aufgeführt sind; zu ihnen gehören beispielsweise Füchse, Rehe, Marder, Wildschweine oder Hasen. Sogar Seehunde stehen auf dieser Liste – daran erkennen Sie aber bereits, wie sich die Teilkasko zu schützen versucht. Fasane wiederum zählen nicht zum Haarwild, werden aber statistisch betrachtet viel häufiger angefahren – auch mit reparaturbedürftigen Schäden und Folgen für den Autofahrer. Hunde, Katzen und Nutztiere sind in der Liste ebenfalls nicht aufgeführt, da sie nicht zum Wild gehören.
Wildschadenklauseln und Kulanzfälle
Eine Wildschadenklausel findet sich in manchen neueren Versicherungsverträgen. Sie sagt aus, dass auch Nutztiere und häufig angefahrene Tierarten inbegriffen sind und die Versicherung eintritt, wenn sie angefahren werden. Allgemein bleibt aber nur zu raten, den Vertrag nochmals genau durchzulesen. Es klingt vielleicht hart, doch daraus können Sie ableiten, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Ihnen ein Tier vors Auto läuft. Bei Hasen und Kaninchen kann es besser sein, kein Ausweichmanöver zu wagen, denn der daraus entstandene Schaden wäre für die Versicherung kein Fall für Leistungen. Fahren Sie das Tier dagegen an, deckt die Teilkasko den Schaden je nach Vertrag ab und Sie verhindern als Autofahrer schwere finanzielle Schäden.