Windows Jugendschutz: Internetzugriff einschränken

Für Kinder und Jugendliche besonders sensibel ist der Zugriff auf Webseiten im Internet. Wenn Sie Sorge haben, dass Ihre Kinder eventuell jugendgefährdende Seiten besuchen, können Sie den Zugriff auf das Internet gezielt einschränken. Gehen Sie hierzu folgendermaßen vor:

1. Schalten Sie zunächst – wie oben beschrieben – die Jugendschutzfunktion ein.

2. Klicken Sie auf Windows-Windows-Webfilter.

3. Aktivieren Sie die Option Einige Websites oder Inhalte blocken.

4. Wählen Sie im Bereich Webinhalt wird automatisch geblockt, welche Webseiten in Zukunft angezeigt werden dürfen und welche nicht. Sie haben dabei die Wahl zwischen vier Stufen:

– Hoch

Damit verbieten Sie generell den Inhalt zu fast allen Webseiten. Ausgenommen sind lediglich Webseiten, die explizit als kinderfreundlich gekennzeichnet sind sowie alle Seiten, die in der Webzulassungsblockierungsliste (siehe weiter unten) eingetragen sind.

– Mittel

In der mittleren Stufe überprüft Windows den Inhalt der Webseite und sucht nach jugendgefährdenden Inhalten. Wird Windows fündig, wird die Webseite nicht angezeigt.

– Keine

Bei dieser Einstellung verzichtet Windows auf die Überprüfung; es werden alle Webseiten ohne Prüfung angezeigt.

– Benutzerdefiniert

Mit dieser Option haben Sie die Möglichkeit, den Webfilter individuell zu konfigurieren. Das ist zwar sehr aufwendig, bietet aber detaillierte Möglichkeiten zum Blockieren bzw. Zulassen von Webinhalten. Sie müssen aus der Liste lediglich die Inhaltskategorien ankreuzen, die ab sofort für den Benutzer nicht

5. Statt der automatischen Blockierfunktion können Sie auch selbst Hand anlegen und bestimmen, welche Webseiten erlaubt und welche tabu sind. Hierzu aktivieren Sie das Kontrollkästchen Nur Websites zulassen, die in der Zulassungsliste enthalten sind an. Klicken Sie anschließend auf Webzulassungsblockierungs-Liste bearbeiten. Im nächsten Fenster geben Sie anschließend die Adresse der entsprechenden Webseiten ein und klicken entweder auf Zulassen oder Blockieren.

Ist das Kontrollkästchen Nur Websites zulassen, die in der Zulassungsliste enthalten angekreuzt, sind nur die in der Zulassungsliste eingetragenen Webseiten erlaubt, alle anderen sind gleichzeitig tabu. Möchten Sie lediglich eine Schwarze Liste verbotener Webseiten verwalten, schalten Sie das Kontrollkästchen aus und geben die Adressen der verbotenen Webseiten in die Blockierungsliste ein.

Die Webzulassungsblockierungsliste bietet damit sicherlich die präziseste aber auch aufwendigste Möglichkeit, den Zugriff auf Webseiten zu steuern.

Wenn Sie das Kontrollkästchen Nur Websites zulassen, die in der Zulassungsliste enthalten sind ankreuzen und gleichzeitig die Liste der zugelassenen Websites leer lassen, ist das Surfen komplett untersagt.

6. Sobald die gewünschten Einstellungen vorgenommen wurden, schließen Sie das Dialogfenster mit OK.

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