Ob ungeschützt oder verschlüsselt; das Ausspionieren von Funknetzwerken hat sich für Hacker mittlerweile zum regelrechten Hobby entwickelt. Sie nennen sich selbst Wardriver und sind weltweit auf der Suche nach offenen Netzen. Ausgestattet mit WLAN-Notebook und leistungsstarken Antennen fahren sie durch Städte und fahnden nach ungeschützten Funknetzwerken. In Hackerkreisen wird die systematische Suche nach WLANs per Fahrzeug auch Wardriving genannt. Im Web gibt es Communities und Foren, über die sich Wardriver austauschen und Listen offener WLAN-Netzwerke austauschen und sogar Landkarten mit eingezeichneten offenen Netzwerken veröffentlichen.
Rechtlich ist das Eindringen in fremde Netzwerke kein Kavaliersdelikt, es drohen hohe Strafen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Netz geschützt ist oder nicht. Laut Telekommunikationsgesetz ist es strafbar, Nachrichten, die nicht für die den eigenen WLAN-Computer bestimmt sind, abzuhören. Leider ist die Gesetzeslage hier nicht eindeutig: Da im ungeschützten WLAN technisch gesehen alle Funksignale für jeden Empfänger bestimmt sind, ist das reine Mithören des Datenverkehrs mit unmodifizierter Hardware bei ungeschützten WLANs kein strafbarer Eingriff.
Anders sieht es aus, wenn das Funknetzwerk durch Verschlüsselung zusätzlich gesichert ist. Dann handelt es sich laut Strafgesetzbuch (§ 202a) um das Ausspähen von Daten und wird mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet. Werden rechtswidrig Daten gelöscht, unterdrückt, unbrauchbar gemacht oder verändert, drohen nach §303a des Strafgesetzbuchs Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafen. Handelt es sich um Computersabotage, kommt es bei der Datenmanipulation also zusätzlich zu Störungen des betrieblichen Ablaufs, drohen nach §303b bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug oder Geldstrafe.