Aus der Reihe „Populäre Rechtsirrtümer“ heute ein Rechtsirrtum aus dem Bereich Versicherungen.
Irrtum: „Wenn etwas Geliehenes kaputtgeht, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden“
Diese Aussage ist falsch. Wenn Sie etwa von einem Freund eine Videokamera für den Urlaub ausleihen und diese im Urlaub ins Wasser fällt, müssen Sie die Kamera selbst ersetzen. Die Haftpflicht-Versicherung kommt für den Schaden nicht auf. Denn Haftpflichtversicherungen zahlen nicht, wenn eigene Sachen beschädigt werden. Zu den eigenen Sachen gehören auch geliehene, gepachtete oder gemietete Gegenstände. Durch das Ausleihen geht der Gegenstand temporär praktisch in Ihren Besitz über. Die einzige Ausnahme bei Mietsachen bildet die Mietwohnung – hier greift die Haftpflichtversicherung.
Kommentare
5 Antworten zu „Zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn ich etwa Geliehenes beschädige?“
Versicherung ist eben nicht gleich Versicherung, deshalb bedarf es einem Berater der vor allem im Schadenfall für den Kunden da ist.
Es gibt Versicherungen die Schäden an Geliehen Sachen mitversichern z.B. die für die ich Tätig bin.
Vor allem sollte man die Schäden aber nicht selbst einreichen sondern immer mit seinem Vermittler/Berater reden, da der die Richtigen Formulierungen kennt.
Als Kunde einer Versicherung kann man das nicht nachvollziehen, weil genau dafür die Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
Bei meiner Recherche bin ich u. a. auf diesen interessanten Artikel gestoßen, dabei habe ich aber auch einen wichtigen Tipp gefunden. Diesen können Sie hier nachlesen: http://compare-versicherung.de/private-haftpflichtversicherung-leistet-nicht-bei-beschadigung-an-geliehenen-handy/
Als Laie kann man so einen Haftpflichtschaden nicht weiter eingrenzen, geschweige denn zuordnen.
Hi Jonas, das kommt ganz auf die Bedingungen an, die deiner Privathaftpflicht oder die deiner eltern zugrunde liegen. Bei älteren Verträgen sing geliehene Sachen ausgeschlossen. Wenn der Vertrag moderner ist, dann müsste es mitversichert sein!!
Hallo,ich bin auf einer bmx strecke mit dem fahhrad meines freundes gefahren. nach 5metern(ich bin normal auf ebenem boden gefahren) knackt es an der schaltung und jetzt ist die kettenführung kaputt. zahlt das die haftplichtversicherung?
[…] […]