Zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn ich etwa Geliehenes beschädige?

Aus der Reihe „Populäre Rechtsirrtümer“ heute ein Rechtsirrtum aus dem Bereich Versicherungen.

Irrtum: „Wenn etwas Geliehenes kaputtgeht, übernimmt die Haftpflichtversicherung den Schaden“

Diese Aussage ist falsch. Wenn Sie etwa von einem Freund eine Videokamera für den Urlaub ausleihen und diese im Urlaub ins Wasser fällt, müssen Sie die Kamera selbst ersetzen. Die Haftpflicht-Versicherung kommt für den Schaden nicht auf. Denn Haftpflichtversicherungen zahlen nicht, wenn eigene Sachen beschädigt werden. Zu den eigenen Sachen gehören auch geliehene, gepachtete oder gemietete Gegenstände. Durch das Ausleihen geht der Gegenstand temporär praktisch in Ihren Besitz über. Die einzige Ausnahme bei Mietsachen bildet die Mietwohnung – hier greift die Haftpflichtversicherung.

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