Zeugnisnoten anfechten: Hilfe bei falschen Noten im Schulzeugnis

Die Schulnoten Ihres Kindes sind sicher ein oft diskutiertes Thema zwischen Ihnen als Eltern und den Lehrern. Selbstverständlich ist es gerade dann ärgerlich, wenn Sie über den Übergang auf eine weiterführende Schule entscheiden müssen. Was können Sie tun, wenn Sie eine oder mehrere Schulnoten für nicht gerechtfertigt halten?

Anwältin Simone Pietsch, spezialisiert auf Schulrecht, erklärt, dass es am Wichtigsten wäre, erst einmal mit dem zuständigen Lehrer in Kontakt zu treten und mit ihm das Gespräch zu suchen. Viele Kinder verhalten sich in der Schule völlig anders als zu Hause, somit kann der Lehrer erklären, wie es zu der jeweiligen Note kam und das Gespräch kann schon Vieles aufklären. Setzen Sie nur gerichtliche Schritte in Betracht, wenn es sich gar nicht anders vermeiden lässt, denn dieser Schritt ist langwierig und oftmals unnötig.

Zeugnis

Können Zeugnisnoten angefochten werden?

Ja. Allerdings, hierfür muss aber sichergestellt werden, dass die Bedeutung des Zeugnisses für die weitere Schullaufbahn erheblich ist. Das Jahreszeugnis ist einfacher anfechtbar, da es versetzungsrelevant ist. Die Bedeutung ist erheblich, wenn es keinen Ausweg gibt, d.h. sich „Türen“ für Ihr Kind schließen.

Wie können Sie bestenfalls vorgehen?

Zuerst sollten Sie herausfinden, wie sich die jeweilige Note zusammensetzt. Was fließt alles in die Note mit hinein, ein mündlicher Bestandteil, Referate? Dann muss der Lehrer bzw. die Schule aufzeigen, wie die Note zustande kam, was auch protokolliert werden muss. Diese Protokolle, die Notenaufstellung und ebenfalls die Gewichtung sollten Sie sich durch den Lehrer aushändigen lassen. Dazu sind die Schulen verpflichtet.

Diese Unterlagen können Sie dann auf offensichtliche Fehler prüfen, wie zum Beispiel Berechnungsfehler bei der Gewichtung einzelner Notenbestandteile. Oft kommt es vor, dass Lehrer die Leistungen für Referate oder mündliche Mitarbeit nicht dokumentieren oder aber es gibt keine konkreten Beschlüsse, wie eben diese Leistungen bewertet werden. Somit kann die Note willkürlich zustande gekommen sein und ist damit anfechtbar.

Was tun, wenn die Note rechtswidrig vergeben wurde?

Dann haben Sie einen Anspruch auf eine Neubewertung, die auch gerichtlich geltend gemacht werden kann. Oft reicht es, jedenfalls bei offensichtlichen Fehlern, wenn Sie oder Ihr Anwalt Kontakt mit der Schule und dem Schulamt aufnimmt.

Wie verlaufen solche Verfahren?

In den meisten Fällen werden Verfahren dieser Art außergerichtlich und zugunsten des Schülers beigelegt, belasten aber die Schüler-Lehrer-Beziehung und sollte deshalb gut überlegt sein.

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