Zollvorschriften: Was erlaubt ist und was nicht. Und die praktische Zoll-App fürs Smartphone

Der Sommer steht vor der Tür und die Ferien beginnen. Damit beginnt auch die Zeit der großen Urlaubsreisen für viele Deutsche Familien. Doch für viele Urlauber kommt der Schock erst bei der Ankunft am Flughafen. Der Zoll überprüft stichprobenhalber vor allem in der Urlaubszeit das Gepäck der Urlauber. Sind dort verbotene Güter vorhanden, kann es schnell sehr teuer werden.

Der Zoll kontrolliert, der Urlauber zahlt

Eine Kontrolle durch den Zoll ist nichts Ungewöhnliches. Gerade bei Reisen außerhalb der EU stehen solche Kontrollen an der Tagesordnung. Allerdings sind die Ergebnisse solcher Kontrollen in der Regel weniger angenehm. Zwar gibt es auch hierbei Freimengen für bestimmte Gegenstände wie Tabakwaren und Alkohol, allerdings wird es bei einer Überschreitung dieser Menge schnell teuer. So müssen dann beim Zoll die ausstehenden deutschen Steuern auf die Produkte entrichtet werden. Das Schnäppchen-Schnäpschen aus dem Urlaub kann beim Zoll deutlich teurer werden, als vermutet. Doch nicht über diese Waren generiert der Zoll den größten Teil seiner Einnahmen für den deutschen Staat, sondern vor allem für die verbotenen Mitbringsel aus fernen und exotischen Ländern.

Zöllner

Verbotene Waren sollten im Urlaubsland bleiben – der Zoll deckt auf

Viele Länder haben genaue Regelungen, welche Waren aus- und eingeführt werden dürfen. So sollte man zumindest als Tourist vermeiden, Pflanzen oder Tiere jeglicher Art aus dem Urlaub mit Heim zu nehmen. Bei einer Überprüfung durch den Zoll kann sich schnell herausstellen, dass diese auf der Washingtoner Artenschutzliste stehen, was empfindliche Strafen zur Folge hat. Doch auch das beliebte Reiseland Ägypten sollte nur mit Vorsicht genossen werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten ist hier besonders strafbar – und bereits ein gefundener Stein kann als solche deklariert werden. Somit wird durch den Zoll das Urlaubsbudget schnell um ein Vielfaches überschritten.

Die Zoll-App des Bundesfinanzministers

Wichtig ist in jedem Fall sich vor Antritt der Reise über die geltenden Regeln zu informieren und sich an diese zu halten. So vermeidet man späteren Ärger beim Zoll. Hilfreich ist dabei die kostenlose App „Zoll und Reise“ des Bundesfinanzministeriums. Die Zoll-App gibt es gratis für iPhone und Android.

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Zollbestimmungen innerhalb der EU

Wenn Sie innerhalb der EU reisen, sind die Zollbestimmungen weniger streng. Hier dürfen Sie für die private Verwendung folgende Waren zollfrei mitbringen:

Tabakwaren (erst ab 18 Jahren):

  • Zigaretten: 800 Stück
  • Zigarillos: 400 Stück
  • Zigarren: 200 Stück
  • Rauchtabak: 1 Kilogramm

Kaffee oder kaffeehaltige Waren:

  • 10 Kilogramm

Alkoholische Getränke:

  • Spirituosen: 10 Liter
  • Südwein (z.B. Sherry, Portwein): 20 Liter
  • Schaumwein: 60 Liter
  • Bier: 110 Liter

Bargeld (und gleichgestellte Zahlungsmittel):

  • 10 000 Euro und mehr müssen dem Zoll auf Befragen mündlich deklariert werden

Kraftstoff:

  • Benzin im Tank des Fahrzeuges plus bis zu 20 Liter in Reservebehältern

Zollbestimmungen außerhalb der EU

Bei der Rückkehr aus einem Land außerhalb der EU gelten strengere Richtwerte. Hier liegen die Freigrenzen bei folgenden Mengen:

Tabakwaren:

  • Zigaretten: 200 Stück oder
  • Zigarillos: 100 Stück oder
  • Zigarren: 50 Stück oder
  • Rauchtabak: 250 Gramm

Alkoholische Getränke:

  • Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent: 1 Liter oder
  • Bei höchstens 22 Volumenprozent: 2 Liter
  • icht schäumende Weine: 4 Liter
  • Bier: 16 Liter

Bargeld (und gleichgestellte Zahlungsmittel):

  • 10 000 Euro und mehr müssen beim Zoll unaufgefordert schriftlich deklariert werden

Kraftstoff:

  • Benzin im Tank des Fahrzeuges plus bis zu 10 Liter in Reservebehältern

Arzneimittel:

  • Nur zugelassene Stoffe und in einer Menge, die dem persönlichen Bedarf entspricht

Sonstige Waren:

  • Bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro abgabenfrei, für Flug- und Seereisende bis zu 430 Euro und unter 15 Jahren 175 Euro

Einreise in die USA: Aufgepasst bei Überraschungseiern

Die USA sind bei der Einreise besonders pingelig. Hier ist sogar die Einfuhr von Überraschungseiern untersagt und wird mit einer Geldbuße geahndet. Wenn Sie neuwertige elektronische Geräte mitführen, die Sie höchstens sechs Monate vor der Reise gekauft haben, sollten Sie für diese Geräte den Kaufbeleg mitnehmen. Ansonsten kann es passieren, dass Sie für augenscheinlich neue Produkte bei der Einreise Abgaben zahlen müssen.

Für den private Gebrauch dürfen Sie für den USA-Urlaub folgende Höchstmengen zollfrei einführen:

  • 1 Liter Alkohol (Personen über 21 Jahren)
  • 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 2 Kilogramm Tabak
  • Geschenke im Wert von bis zu 100 US-Dollar
  • Bargeld unterliegt keiner Grenze, muss ab einem Wert von 10.000 US-Dollar angemeldet werden.

Auch bei Lebensmitteln und Medikamenten schauen US-amerikanische Zöllner genau hin. Lebensmittel wie gebackenes Brot, Süßigkeiten (nicht mit Alkohol und keine Überraschungseier) und Kaffee sind erlaubt. Verboten sind hingegen Medikamente wie Betäubungsmittel und andere gefährlichen Arzneien. Zur Sicherheit sollten Sie ein Rezept oder eine schriftliche Erklärung des Hausarztes in englischer Sprache mitführen. Ebenfalls nicht erlaubt ist die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten wie Keimen, Pflanzen oder Obst sowie von Fleisch und Fleischprodukten.

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