Zuzahlungen: Schenken Sie der Krankenkasse kein Geld

Seit Jahrzehnten schrauben die Politiker am deutschen Gesundheitssystem herum und immer wieder kommt es zu Änderungen, die für die Versicherten in der Regel mit höheren Kosten und Zuzahlungen verbunden sind. Immerhin konnte man sich in Berlin dazu durchringen, die ungeliebte Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 abzuschaffen. Auch die Zusatzbeiträge, die von vielen Krankenkassen noch vor Kurzem erhoben wurden, fallen vielerorts weg, weil die Kassenlage durch die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt besser geworden ist. Während die Beiträge fließen und den gesetzlichen Krankenkassen Überschüsse in Milliardenhöhe bescheren, haben die Patienten bislang nichts davon. Umso schlimmer, dass jedes Jahr viele Millionen Euro einfach verschenkt werden, weil Versicherte darauf verzichten, sich ihre Zuzahlungen für Medikamente erstatten zu lassen.

Wer kann von Zuzahlungen befreit werden?

Früher war es einfach geregelt. Wer ein bestimmtes Einkommen unterschritt, konnte sich von den Zuzahlungen befreien lassen. Heute gilt, dass jeder Versicherte diese Zahlungen leisten muss, unabhängig von seinem Einkommen. Für jedes von den Kassen bezahlte Medikament fallen mindestens fünf und höchstens zehn Euro Zuzahlung an. Jedoch hat der Gesetzgeber Belastungsgrenzen vorgesehen. Niemand muss mehr als 2 Prozent seines Jahreseinkommens aufwenden. Erreicht man diese Grenze, kann man sich von weiteren Belastungen für das restliche Jahr befreien lassen. Bei chronisch Kranken beträgt das Limit sogar nur 1 Prozent des Einkommens. Viele wissen nichts von dieser Regelung oder glauben nicht, dass sie überhaupt in den Genuss der Befreiung kommen können. Doch gerade bei Rentnern wird die Belastungsgrenze häufig erreicht, ohne dass der Betroffene es bemerkt. Prinzipiell ist das kein Problem, denn auch rückwirkend kann man die Erstattung beantragen. Viele Krankenkassen empfehlen ihren Kunden, den maximalen Belastungsbetrag gleich am Jahresanfang zu zahlen und sich von den weiteren Zuzahlungen sofort befreien zu lassen. Wer bereits sicher weiß, dass er die Belastungsgrenze erreichen wird, kann das natürlich machen und muss sich anschließend um nichts mehr kümmern. Er räumt der Kasse jedoch einen zinslosen Kredit ein.

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Wie kann man noch sparen?

Sparmöglichkeiten für gesetzlich Versicherte gibt es im Zusammenhang mit der Medikamentenbestellung natürlich im Internet. Viele Medikamente, die früher verschrieben werden durften, müssen heute vollständig selbst bezahlt werden. Hier greift dann auch die Befreiung von Zuzahlungen nicht. Viele Versandapotheken haben aber das Potential erkannt und bieten chronisch Kranken Nachlässe oder grundsätzlich hohe Rabatte auf frei verkäufliche Arzneimittel an. Manche Kreditkartenanbieter haben ebenfalls interessante Zusatzangebote im Gesundheitsbereich im Programm. Ähnlich wie bei den Rabatten an Tankstellen oder in Hotels und Restaurants, kann man auch bei einigen Internetapotheken von der Zahlung mit Kreditkarte profitieren. Weitaus wichtiger sind allerdings Angebote wie eine Auslandsreisekrankenversicherung oder die wichtige Rücktransportversicherung, die bei gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht inbegriffen sind. Welche Serviceleistungen die verschiedenen Anbieter im Programm haben, lässt sich gut durch einen Besuch bei www.kreditkartenvergleich.com ermitteln. Denn ob sich die Zusatzleistungen lohnen, hängt unter dem Strich natürlich von den Kosten ab, die für die Kreditkarte anfallen.

Zinsloses Darlehen für die Krankenkasse

Ein unfreiwilliger Kredit wird der Krankenkasse von jedem eingeräumt, der keinen Antrag auf Erstattung der Zuzahlungen stellt. Diese kann übrigens bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Die meisten Krankenkassen fordern aber eine Vorlage der originalen Belege über die Zuzahlungen. Kritiker bemängeln dieses System, da die Krankenkassen ja über die Abrechnung der Rezepte durch die Apotheken sehr genau wissen, wie hoch die Zahlungen durch den jeweiligen Patienten sind. Forderungen, dass eine automatische Befreiung der Zuzahlungen stattfindet, werden bislang von Kassen und Politik ignoriert. Offenbar setzt man darauf, dass ein Teil der Patienten auf die Rückerstattung verzichtet. Wie dem auch sei; um das Sammeln von Belegen kommt man nicht herum. Am einfachsten ist es, wenn man Stammkunde bei einer Apotheke ist. Diese bieten in der Regel die Speicherung der Daten an und können bei Bedarf einen Ausdruck der geleisteten Zuzahlungen zur Verfügung stellen, der von der Krankenkasse anerkannt wird. Wichtig: Nicht verschreibungsfähige Medikamente werden bei der Erstattung nicht berücksichtigt, auch wenn sie in der Aufstellung der Apotheke erscheinen. Wechselt man häufig die Apotheke oder bestellt man bei verschiedenen Versandanbietern, muss man natürlich darauf achten, die Belege selbst zu sammeln. Dies gilt besonders auch für die Quittungen für die Zahlung der Praxisgebühr, die bis Ende 2012 erhoben wurde.

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